Termin zur Urteilsverkündung in Sachen „ESM/Fiskalpakt“ am 12. September 2012 bleibt bestehen

Anlässlich der Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012, mit der ein neues Programm über den Ankauf von Staatsanleihen finanzschwacher Eurostaaten beschlossen worden ist, hat der Antragsteller im Verfahren 2 BvR 1390/12 sein Begehren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert. Sein am 7. September 2012 eingegangener Antrag ist darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen, solange nicht der Rat der Europäischen Zentralbank seinen Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen aufgehoben und die Wiederholung eines solchen Beschlusses verbindlich ausgeschlossen hat.

Der auf den 12. September 2012, 10.00 Uhr, anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten.

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