Vertrag über die „Integration von Strafgefangenen in Hessen“

Justizminister Jörg-Uwe Hahn und Sozialminister Stefan Grüttner appellieren: ‘Strafentlassene brauchen Arbeit – Wer seine Strafe verbüßt hat, muss eine neue Chance haben’

Aufgabe des Strafvollzuges ist nicht nur die Sühne einer Straftat. “Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen”, so zitiert der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn aus dem Hessischen Strafvollzugsgesetz. Um diesem Eingliederungsauftrag nachzukommen, schließen

der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn,
der Hessische Sozialminister Stephan Grüttner,
Matthias Spieler für die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Hessen
Direktor Stephan Gieseler für den Hessischen Städtetag,
Landrat Burkhard Albers für den Hessischen Landkreistag,
Erste Beigeordnete Evelin Schönhut-Keil für den Landeswohlfahrtsverband und
Peter Rettenbeck für den Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe in Hessen
einen Vertrag über die “Integration von Strafgefangenen in Hessen”.

“Wir müssen denen, die ihre Strafe abgesessen haben, zurück in die Gesellschaft helfen. Wir müssen vermeiden, dass einer nicht zurechtkommt und deshalb wieder straffällig wird. Es geht um den Schutz der Gesellschaft”, sagt Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Nach dem neuen Vertrag stimmen die beteiligten Partner ihre Leistungen untereinander ab. Erstmals können die Bediensteten des Justizvollzuges (Sozialdienst), das Entlassungsmanagement (Bewährungshilfe und Führungsaufsicht) sowie das Übergangsmanagement (Mitarbeiter der freien Straffälligenhilfe) die Ressourcen der übrigen, an der Entlassungsvorbereitung zu beteiligenden Institutionen “in Anspruch nehmen”.

Es ist davon auszugehen, dass alle beteiligten Institutionen und nicht zuletzt der zu entlassende Gefangene von dieser vernetzten Zusammenarbeit profitieren werden. Ziele der Vereinbarung sind,

1. den sozialen Empfangsraum vorzubereiten,
2. Wohnraum zu sichern,
3. eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration festzulegen (Arbeit/Fortbildung) sowie
4. die Voraussetzungen zur Aufnahme der entsprechenden Sozialleistungen zu klären.

“Erforderlich sind hierfür Netzwerke, die in geregelter Weise ergebnisorientiert und frühzeitig zusammenarbeiten. Ein auf Vernetzung ausgerichteten Übergangsmanagement führt bei den beteiligten Institutionen dann zwangsläufig zu einer ‚win-win-Situationen‘, zum Erfolg für alle Beteiligten”, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn. “Aber das Wichtigste”, so Hahn und der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner, “ist, dass die Strafentlassenen Arbeit finden, dass sie eine Chance erhalten, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.” Sozialminister Grüttner betont: “Die Entlassung aus der Haft stellt ehemalige Strafgefangene vor große Anpassungsprobleme. Oftmals haben sie Schwierigkeiten, sich in der wiedererlangten Freiheit psychisch wie physisch zu stabilisieren. Hilfsangebote gebe ehemaligen Strafgefangenen, unter Inanspruchnahme von Förderinstrumenten, Hilfestellungen, um ein normales Leben führen zu können.” Mit der Integrationsvereinbarung würden notwendige Rahmenbedingungen für eine geordnete Integration in die Gesellschadt geschaffen, die entlassenen Strafgefangenen eine Chance auf ein neues straffreies Leben ermöglichen. Beide Minister appellieren an Unternehmer, Handwerker, Freiberufler: “Gebt ihnen eine Chance.”

Die Ausgangssituation:

Wie die Inhaftierung, so stellt auch die Entlassung aus der Haft ehemals Straffällige vor große Anpassungsprobleme. Der Haftalltag hatte ihr Leben vorstrukturiert. Dieser psychisch wie physisch stabilisierende Ablauf droht wegzubrechen, wenn der soziale Empfangsraum nach der Haftentlassung keine Entsprechung hierfür zu bieten vermag. Gerade für Jugendliche und Heranwachsende ist in der Entlassungssituation ein Übergang in mindestens doppelter Hinsicht zu bewältigen: Der Übergang von ‚drinnen’ nach ‚draußen’, aber auch der von einer Berufsvorbereitungs- oder Ausbildungssituation auf den realen Arbeitsmarkt.

Zielgruppen und Ziele:

Zusätzlich zum Stigma der Straffälligkeit ist die Klientel in aller Regel mit einem Bündel von Problemlagen belastet. Zu gravierenden Problemen im persönlichen und familiären Bereich kommen bei vielen Verurteilten eine Suchtproblematik sowie Defizite im schulischen und beruflichen Werdegang. Für Jugendliche und Heranwachsende im hessischen Jugendstrafvollzug wurde ein Berufsbildungsangebot realisiert, das vor dem Hintergrund der meist kurzen Haftzeiten durch den Einbezug von Teilqualifizierungen und Qualifizierungsbausteinen stark modularisiert ist. Ohne (fall-)spezifische Unterstützung im Sinne einer rechtzeitigen und ausreichenden Anpassung an die Gegebenheiten ‚draußen’ bis in die Nachsorgephase hinein, drohen Bildungserfolge aus der Haftzeit wirkungslos zu verpuffen.

Das Übergangsmanagement im hessischen Strafvollzug:

(Jugend-)Bewährungshilfe
Mit der Einrichtung einer Jugendbewährungshilfe wird die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer “verzahnten Entlassungsvorbereitung” erfüllt. Insbesondere die ersten Wochen nach der Entlassung sind eine entscheidende Phase im Hinblick auf die Bewährung. Die Weichen für diese wichtige Phase müssen rechtzeitig gestellt und gut vorbereitet sein. Die Anstalt bemüht sich deshalb bereits frühzeitig, spätestens sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt, – in Zusammenarbeit mit Dritten -, zu erreichen, dass die Gefangenen über eine geeignete Unterbringung und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen sowie bei Bedarf in nachsorgende Maßnahmen vermittelt werden. Damit ist der weitgehende Ausschluss der bekannten Rückfallfaktoren anzustreben, wozu insbesondere Arbeits- und Wohnungslosigkeit gehören.

Sicherheitsmanagements (SIMA) der Bewährungshilfe
Die Justizvollzugsanstalten und die Maßregelvollzugseinrichtungen unterrichten sechs Monate vor Strafende oder bedingter Entlassung das für den wahrscheinlichen Entlassungsort zuständige Sicherheitsmanagement über den Fall und teilen den wahrscheinlichen Zeitpunkt der Entlassung und die Risikoeinschätzung durch die Anstalt mit. Sachdienliche Unterlagen und Gutachten werden durch die Justizvollzugsanstalt an das Sicherheitsmanagement übersandt. Im Zentrum der Arbeit des Sicherheitsmanagements steht die Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben. Bei allen durch das Sicherheitsmanagement betreuten Personen ist es unabdingbar, die Auseinandersetzung der Verurteilten mit der Tat und den Tatfolgen insbesondere im Hinblick auf Tatopfer, zu fördern. Bei Sexualstraftätern ist darüber hinaus die Betreuung unter der Prämisse zu gestalten, dass erst eine erfolgreiche therapeutische Behandlung geeignet ist, das Rückfallrisiko zu senken.

Entlassungsmanagement (EMA) in der Bewährungshilfe
Das (geplante) Entlassungsmanagement (EMA) ist für die Fälle zuständig, in denen nach der Vollzugsplanung eine Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers erst noch erfolgen wird. Das Entlassungsmanagement entlastet den Vollzug nicht von seiner gesetzlichen Verpflichtung, für eine sachgerechte Entlassungsvorbereitung zu sorgen und entsprechende Angebote wie insb. Entlassungsvorbereitungsseminare, Kurse zum Erwerb sozialer Kompetenzen, Antiaggressions- und Bewerbungstraining vorzuhalten. Das Entlassungsmanagement baut vielmehr auf diese Angebote auf und plant den Übergang vom Vollzug in die Freiheit. Die Aufgaben des EMA hängen von der Dauer der Strafhaft, der Öffnung der Gefangenen gegenüber Hilfsangeboten und den dabei bereits erreichten Zielen ab. Es ist die wirtschaftlichen Situation zu klären, die Wohnsituation, Kontakt mit der Arbeitsverwaltung.

Externe Drogenberatung
Die seit Ende der 70er Jahre bestehende externe Drogenberatung in den hessischen Vollzugsanstalten vermittelt Plätze zur stationären Behandlung in einer Einrichtung des Justizvollzugs. Sie leistet Beratung und Motivation und vorbeugende Arbeit bei der großen Gruppe drogengefährdeter Gefangener.

Externe Ausländerberatung
Bei dem allgemein hohen Anteil ausländischer Inhaftierter sind Sprach- und Landeskenntnisse oder Kenntnisse im Ausländerrecht erforderlich. Auch spielen Kontakte zu Konsulaten und Migrantenorganisationen eine wichtige Rolle. Im Einzelnen kann nach Absprache mit dem Sozialdienst die sozialpädagogische Betreuung übernommen werden. Dann vor allem, wenn der Gefangene eine Sprache spricht, die von der externen Ausländerberaterin bzw. dem Ausländerberater beherrscht wird.

Arbeitsschwerpunkte der externen Ausländerberatung sind:

Orientierungshilfe, Haftbegleitung, Krisenintervention, Aufrechterhaltung und Förderung von Kontakten zu Angehörigen im In- und Ausland. Dies kann die Mitwirkung bei Telefonaten, entsprechend den Sprachkenntnissen, einschließen sowie Beratung und Betreuung von Angehörigen.
Unterstützung der religiösen und kulturellen Besonderheiten, z.B. bei der Organisation von Festen und der Begehung von Feiertagen.
Vorleben von Verhaltensalternativen für Mitgefangene und Bedienstete, die daran interessiert sind, vorurteilsfrei mit Ausländern umzugehen. Dazu gehören Informationen und Gespräche, um Verständnis für anderweitige kulturelle Gepflogenheiten und unterschiedliche Mentalitäten zu bewirken.
Arbeitsmarktintegration für jugendliche Strafentlassene (ArJuS)
In Hessen gibt es seit März 2005 das Projekt Arbeitsmarktintegration für jugendliche Strafentlassene (ArJuS) unter Trägerschaft des Berufsfortbildungswerks des DGB (bfw). Beteiligt sind die Justizvollzugsanstalt Rockenberg (jugendliche Inhaftierte), Wiesbaden (Heranwachsende) sowie Frankfurt/M. III (weibliche Jugendliche und Heranwachsende).

Durch die Einstellung zusätzlicher hauptamtlicher Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wurden folgende Arbeitsschwerpunkte aus ArJuS übernommen: Zunächst die Begleitung während der Haft als Ergänzung und Ausweitung der herkömmlichen Entlassungsvorbereitung. Es wird über gesetzliche Fördermöglichkeiten informiert; unter Einbezug des Internets kann schon aus der Haft heraus eine erste Ausbildungs- und Arbeitsmarktrecherche erfolgen. Lockerungsgeeignete Gefangene können bei Behördengängen auch durch das Übergangsmanagement nach draußen begleitet werden.

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden muss der eigentliche Schwerpunkt aber bei der Unterstützung nach Ende der Haftzeit liegen. Der Sozialdienst bleibt auch Ansprechpartner für den Entlassenen. Es ist hierbei an einen Nachsorgezeitraum von sechs Monaten gedacht; gegebenenfalls kommt es zur Übergabe an einen räumlich besser erreichbaren Übergangsmanager. Der Entlassene wird bei Bedarf bei Behördengängen begleitet; fallweise wird Hilfestellung bei der Wohnraumbeschaffung geleistet. Das Übergangsmanagement berät in Konfliktsituationen und steht Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben als Ansprechpartner zur Verfügung.

Integrationsbemühungen können dann gelingen, wenn ein kooperierendes externes Trägernetzwerk vorhanden ist, das nicht nur auf dem Papier existiert, sondern dauernd ergänzt und (re)aktiviert wird. Insbesondere sind Kontakte zu den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften, den optierenden Kommunen und zu Arbeitsagenturen zu nennen, zu überbetrieblichen Einrichtungen und (Weiter-)bildungsträgern sowie zur Bewährungshilfe. Beim Schwerpunkt ‚Arbeitsmarktintegration’ sind zudem Kontakte zu den Kammern und zu Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes ganz zentral.

Bei der Vielzahl der Entlassungen kann der prinzipielle Anspruch auf eine halbjährliche Nachsorgephase mit Mitteln des professionellen Übergangsmanagements alleine nicht aufrechterhalten werden. ArJuS bemüht sich daher um eine Ergänzung durch ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren. In halbjährlichem Turnus finden Workshops (Erfahrungsaustausch und einschlägige Referate) zur Einführung neu gewonnener Mentorinnen und Mentoren statt. Um zu einer Ausweitung des Mentorings zu kommen, wird mit externen Organisationen kooperiert (Fliedner Verein Rockenberg e.V., Gefangenenhilfsverein Holzstraße e.V., Freiwilligenagenturen, Kirchenverbände, Landessportbund, Verein der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland), ohne den Gesamtprozess aus der Hand zu geben.

Vorbereitung der Entlassung in den sozialen Empfangsraum von erwachsenen Gefangenen ohne Bewährungshilfe
Seit April 2007 werden inhaftierte erwachsene Frauen und Männer mit besonderem Hilfebedarf -insbesondere Gefangene, die ohne staatliche Unterstützung (z.B. Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) entlassen werden- durch Maßnahmeträger der freien Straffälligenhilfe betreut. Ziel ist es, Rückfälle zu vermeiden, dadurch den Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten – besonders in der Phase der Reintegration ehemals Inhaftierter- zu erhöhen und mögliche Schwierigkeiten in der Entlassungsphase zu minimieren.

Hintergrund dieses Hilfsangebots ist die Feststellung, dass entlassene Gefangene nicht mehr ausreichend in der Lage sind, unmittelbar nach der Entlassung – auf sich allein gestellt – Arbeit und Wohnung zu finden oder eine finanzielle Sicherung ihres Lebensunterhaltes zu organisieren. Durch das Projekt “Übergangsmanagement” wird die Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug und der freien Straffälligenhilfe auf eine neue, qualifizierte Basis gestellt.

Spätestens sechs Monate vor einer Entlassung der Gefangenen erfolgt die Zuweisung durch die internen Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten an das Übergangsmanagement der freien Straffälligenhilfe, die die Gefangenen bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz, nach Wohnung oder Unterkunft sowie Beratungen für die Zeit nach der Haft unterstützt. Am Entlassungstag steht das Ü-Management -soweit möglich- in Person der Beraterin oder des Beraters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Durch das Projekt “Übergangsmanagement” wurde die Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug und der freien Straffälligenhilfe auf eine neue, qualifizierte Basis gestellt. Mit dem Einsatz erheblicher Landesmittel (250.000,– € jährlich) und Finanzmitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (200.000,– € jährlich) ist das Projekt bis zum Jahr 2013 flächendeckend abgesichert. Im Jahr 2009 wurden 427; im Jahr 2010 439 Probanden durch die freie Straffälligenhilfe umfassend beraten und betreut. Für die Jahre 2011 ff. wird von einer Betreuungszahl von ca. 440 Strafgefangenen ausgegangen.

Übergangsmanagement für ältere Inhaftierte Aufgrund der zahlenmäßig zunehmenden
Bedeutung älterer Inhaftierter (über 55 Jahre alt) wird die Konzipierung der Abteilung ‚Kornhaus’ in der JVA Schwalmstadt ab März 2009 um ein altersgruppenspezifisches Übergangsmanagement unter Trägerschaft des Berufsförderungswerkes des DGB ergänzt. Ein Jahr vor der Haftentlassung ist die prinzipielle Arbeitsmarktfähigkeit zu prüfen (Gesundheitliche Überprüfung, Bewertung beruflicher Vorkenntnisse, realistische Einschätzung der Arbeitsmarkttauglichkeit, Statuserhebungen in den Sozialversicherungssystemen). Für arbeitsmarkttaugliche Inhaftierte ist umgehend mit den Institutionen der Arbeitsförderung in den Entlassungsregionen Kontakt aufzunehmen. Ziel ist ein verbindlicher Abgleich, welche Förderinstrumente für eine spätere Arbeitsaufnahme in Frage kommen.

Bis zu einem halben Jahr nach der Haftentlassung sollte das altersgruppenspezifische Übergangsmanagement als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und zwar sowohl für die Haftentlassenen selbst als auch für die jeweils kooperierenden Stellen.

Die Belegungssituation in Hessen zum Stichtag 5. Oktober 2011:
4039 männliche erwachsene Gefangene; davon 0720 in Untersuchungshaft.
297 weibliche erwachsene Gefangene; davon 052 in Untersuchungshaft.
429 jugendl./heranwachsende männliche und weibliche Gefangene; davon 093 in Untersuchungshaft.
Gesamtbelegung: 4765 Gefangene

Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

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