Vom Wundermittel bis High-Tech-Schlitten: Nur die notarielle Prioritätsfeststellung schützt gute Ideen richtig

Helmbrechts ? Ein Sportwagen, der mit einem Handgriff zur superstylischen Motoryacht wird, Windeln mit Selbstreinigungsfunktion oder eine extra cremige Sahnetorte, die die Pfunde nur so purzeln lässt und dabei absolut zuverlässig gegen Liebeskummer wirkt: Wer etwas erfindet, auf das die Welt schon lange wartet oder wer ein außergewöhnliches Musikstück, ein spannendes Gesellschaftsspiel oder ein revolutionäres Computerprogramm entwickelt hat, der sollte es unbedingt so schnell wie möglich schützen. Denn sonst ist die Gefahr groß, dass Ideenräuber den eigenen, genialen Einfall als den ihrigen publik machen. Über das Innovationsportal Erfinderbörse Kohler International (EBKI; www.deine-erfindung.de) hat Geschäftsführer Michael Kohler tagtäglich mit Erfindungen aller Art zu tun und erklärt, worauf es in Sachen Schutzrecht ankommt.

Da in Deutschland ein Patentverfahren zwei bis zweieinhalb Jahre – in Ausnahmefällen sogar noch länger, dauern kann – empfiehlt Michael Kohler: “Mit sofortiger Wirksamkeit schützt nur eine notarielle Prioritätsfeststellung vor dem Verlust des Urheberrechts.” Sie weist eindeutig nach, dass der Urheber seine Erfindung in der mit der Urkunde nachgewiesenen Form an einem bestimmten Tag beim Notar hat beglaubigen lassen. Die notarielle Beurkundung schützt nicht nur das Urheberrecht, sondern auch den Anspruch auf den aus der Erfindung hervorgehenden Gewinn. Der manipulationssichere Beweis über den Zeitpunkt der Urheberschaft ist mit 49 Euro außerdem erheblich günstiger als der Gang zum Patentamt: Die Amtsgebühr für eine deutschlandweite Anmeldung liegt hier bei mindestens 410 Euro.

Wer seine Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt patentieren lässt, muss seine Idee ? aus Schutzgründen ? offenlegen und detailliert angeben, was unter Schutz gestellt werden soll. “Aber genau hier liegt das Problem, denn somit macht die Institution, die eigentlich dafür geschaffen wurde, eine gute Idee oder Erfindung zu schützen, diese für andere zugänglich und somit erweiterbar”, erklärt Kohler.

Wer zum ersten Mal eine Idee schützen will, schreckt jedoch meist schnell vor administrativen und finanziellen Hürden zurück. “Damit gute Ideen auf diese Weise nicht verloren gehen oder gar gestohlen werden, steht EBKI Neu-Erfindern, vor allem auch solchen mit geringen finanziellen Mitteln, mit Rat und Tat zur Seite”, versichert Michael Kohler.

Mehr Informationen unter: www.deine-erfindung.de

Über das Innovationsportal EBKI

EBKI ist die Abkürzung für Erfinder Börse Kohler International. Der Name wurde gewählt, weil in mehr als 30 Sprachen EBKI als Wort wieder zu erkennen ist. Michael Kohler hat die EBKI Ug im oberfränkischen Helmbrechts als Welt der Ideen, Erfindungen, Patente, Lizenzen und Projekte aufgebaut. Das Portal www.deine-erfindung.debietet Informationen und Hilfestellung bei allen Fragen rund um Vermarktung, Rechte sowie Patentschutz und gibt Unterstützung bei der Kapitalbeschaffung, um Erfindungen auch umsetzen zu können. Auch bei Behördengängen oder dem Ausfüllen von Formularen oder Anträgen steht EBKI mit Rat und Tat zur Seite.

Für einen Mitgliedsbeitrag von 50 Euro pro Jahr kann der Erfinder alle Funktionen des Portals nutzen. Auch an den Erfindernachwuchs ist gedacht: Die “Kindererfinderwelt” bietet den Jüngeren Informationen und Hilfe bei allen Belangen rund um ihre Ideen und Erfindungen.

Presse-Kontakt:

EBKI Ug (haftungsbeschränkt)
Hoferstr. 5
D-95233 Helmbrechts

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Tel.: 030/ 2009 513 – 0
E-Mail: ebki@pressedesk.de

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