Wann entscheidet endlich Dienstgericht? Wegen Kinderpornografie verurteilter Gerichtspräsident erhält weiter Amtsbezüge

Der seit 2006 suspendierte Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel, Dr. Remmel, war im Januar 2007 wegen mehr als 1000 kinderpornographischer Bilder auf seinem Computer zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er erhält seit seiner Suspendierung weiterhin 80 Prozent seiner Dienstbezüge als Gerichtspräsident.

“Die Amtsenthebung des ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel ist immer noch nicht rechtskräftig entschieden. Bei einer solchen Verfahrensdauer ist die Grenze des Erträglichen bei weitem überschritten, zumal er noch immer aus Steuergeldern besoldet wird”, kritisiert der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

“Seitdem schleppt sich das Verfahren zur Dienstenthebung durch drei Instanzen. Erst im August 2008 bestätigte das Richterdienstgericht beim Landgericht Frankfurt die Entfernung aus dem Dienst. Diese Entscheidung wurde zwar vom Dienstgerichtshof beim Oberlandesgericht bestätigt, vom Betroffenen aber vor dem Obersten Dienstgericht beim Bundesgerichtshof wiederum angefochten. Dort liegt es schon wieder seit mehreren Monaten. Während der ganzen Zeit bezieht der Suspendierte weiter seine – wenn auch auf 80 Prozent gekürzten – Dienstbezüge, obwohl seine Stelle als Präsident längst wieder besetzt wurde. Das kann man niemandem mehr erklären”, so Andreas Jürgens.

Wegen der Unabhängigkeit der Justiz könnten Richter nur durch richterliche Entscheidung aus dem Dienst entfernt werden. “Das will auch niemand ändern. Aber bei der anstehenden Reform des hessischen Dienstrechts sollten wir dafür sorgen, dass dies nicht einseitig zu Lasten des Steuerzahlers geht. Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung muss eine Kürzung auf 50 Prozent, nach der zweiten Instanz eine vollständige Streichung der Besoldung möglich sein, auch wenn die jeweiligen Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind. Dem Betroffenen entgeht nichts, weil im Falle seines Obsiegens im Rechtsmittel alle Bezüge nachgezahlt werden. Aber dem Steuerzahler blieben unangemessene Belastungen erspart”, fordert Andreas Jürgens.

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