Operationsfehler

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Eine Operation ist eine zu diagnostischen und / oder therapeutischen Zwecken vorgenommener ärztlicher Eingriff. Meistens handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff (Operation). Dabei gilt es grundsätzlich den Facharztstandard einzuhalten. Es kommt sehr häufig vor, das der Chirurg (Operateur) erst nach Beginn der Operation feststellt, dass eine andersartige Operation erforderlich ist und die somit nicht in diesem Maße vorhergesehen werden konnte und nicht von der Patientenaufklärung umfasst war. Ein Patient ist bei Vorhersehbarkeit grundsätzlich vor dem Eingriff darüber aufzuklären, was genau getan werden soll und was dabei passieren kann. Bei einem Eingriff aufgetretende Komplikationen die nicht vorhersehbar waren, ist der operierende Arzt zu der Durchführung weiterer  Maßnahmen verpflichtet, wenn diese zur Lebensrettung oder zur Abwendung gesundheitlicher Nachteile des Patienten notwendig sind. Die Rechtfertigung für diese Maßnahmen erfolgt über eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten. Ist eine Operationserweiterung allerdings nicht zur Lebensrettung oder Abwendung gesundheitlicher Nachteile notwendig oder gar mit erhöhten Gefahren für den Patienten verbunden, so ist der Arzt grundsätzlich verpflichtet, den Eingriff zu beenden.