Baurecht

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Das Baurecht bezeichnet:

  • Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird unterschieden zwischen
    • privatem Baurecht – Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze in den Bundesländer und
    • öffentlichem Baurecht – jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem
      • Bauplanungsrecht – den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln;
      • Bauordnungsrecht – den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften
    • Der Begriff eines Baustrafrechts wird bis jetzt erst ansatzweise verwandt.
  • Das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen. Bestehendes Baurecht ist in vielen Staaten Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.