Kategorie: Juristische Informationen

Bundesinnenminister Friedrich muss Anordnung zur Vernichtung von Unterlagen vom 14. November 2011 unverzüglich aufklären

„Die Berichte über eine erneute Vernichtung von Akten auf ausdrückliche Anordnung des Bundesinnenministeriums müssen unverzüglich aufgeklärt werden. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass ausgerechnet mit Datenschutzvorschriften (Löschungspflichten) ministerielle Vertuschungsaktionen gerechtfertigt werden sollen“, erklärt Wolfgang Neškovic,...